AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Aparthotel Sterngucker
Alle Buchungen bei Sterngucker werden von Top-Chalets abgewickelt. Für alle Buchungen von Sterngucker gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Top-Chalets:

Artikel 1. Definitionen
Die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Top-Chalets V.O.F. (im Folgenden: Top-Chalets), 1e Tochtweg 28a in2931 LP Nieuwerkerk aan den IJssel, KvK-Nr. 24421336, verwendeten Begriffe haben folgende Bedeutung:

Ferienunterkunft Eine Ferienwohnung, die von den Eigentümern über die Website von Top-Chalets zur Miete angeboten wird.
Allgemeine Geschäftsbedingungen Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Top-Chalets.
Buchung Eine Vereinbarung zwischen Mieter und Top-Chalets bezüglich der Vermietung einer Ferienunterkunft. Die Vereinbarung kommt in dem Augenblick zustande, in dem der Mieter eine Buchung tätigt und diese Buchung von Top-Chalets akzeptiert wird.
Dienst(e) Die von Top-Chalets an den Mieter zu erbringenden und erbrachten Dienste, bestehend aus dem Vermitteln beim Vermieten einer Ferienunterkunft.
Mieter Die Partei, welche die Dienste von Top-Chalets in Anspruch nimmt..
Gesamtsumme Die Gesamtsumme besteht aus dem Mietbetrag und allen in Art. 7.3 beschriebenen verbindlichen Kosten.
Top-Chalets Lieferant der Dienste und Gegenpartei des Mieters.
Parteien Mieter und Top-Chalets gemeinsam.
Partei Mieter oder Top-Chalets einzeln.

Artikel 2. Geltungsbereich
2.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die vom Mieter getätigten Buchungen.
2.2 Die Anwendbarkeit sonstiger allgemeinen oder spezifischen Bedingungen, unter welcher Bezeichnung auch immer, wird ausdrücklich ausgeschlossen.
2.3 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder für nichtig erklärt werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt und werden die Parteien die unwirksame bzw. nichtige Bestimmung durch eine neue Bestimmung ersetzen, deren Wirkung dem Zweck und dem Inhalt der unwirksamen bzw. nichtigen Bestimmung möglichst nahekommt.
2.4 Im Falle von Unstimmigkeit zwischen den in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Bestimmungen und den auf der Website erwähnten Bestimmungen oder anderen verfügbaren Informationen, überwiegen die Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2.5 Änderungen von und Ergänzungen zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur, sofern diese schriftlich zwischen den Parteien vereinbart wurden. Die Änderung und/oder Ergänzung gilt nur für die betreffende Buchung.
2.6. Die von Top-Chalets erbrachten Dienste beziehen sich nur auf die befristete Vermietung von Ferienunterkünften für Freizeitzwecke. Parteien erkennen ausdrücklich an, dass es sich nicht um das (Ver-)Mieten von Wohnraum oder Geschäftsräumen handelt und der Mieter wird die Unterkunft auch nicht für solche Zwecke benutzen.

Artikel 3. Buchung und Zahlung
3.1 Die Buchung kommt zustande, nachdem der Mieter das Buchungsformular auf der Website von Top-Chalets ausgefüllt und abgeschickt bzw. telefonisch oder per E-Mail eine Anfrage gemacht hat und Top-Chalets diese Buchung bestätigt und akzeptiert hat.
3.2 Der Mieter wird die Buchungen für seinen eigenen Aufenthalt in der Ferienunterkunft vornehmen. Sollte der Mieter im Namen von oder für einen Dritten eine Buchung vornehmen, ist er dafür verantwortlich, dass er eine gültige Ermächtigung oder Zustimmung dieses Dritten erhält. Der Dritte und der Mieter haften gesamtschuldnerisch für das Nachkommen der Verpflichtungen aus dieser Buchung.
3.3 Der Mieter sorgt dafür, dass alle für die Buchung erforderlichen Angaben korrekt und vollständig eingegeben werden. Sollten irgendwelche Angaben nicht korrekt oder vollständig sein, nimmt der Mieter möglichst schnell Kontakt zu Top-Chalets auf.
3.4 Nach Eingang des Buchungsformulars bzw. der Anfrage überprüft Top-Chalets die Verfügbarkeit der Ferienunterkunft. Sobald Top-Chalets das Buchungsformular bzw. die Anfrage akzeptiert hat, wird die Buchung schriftlich bestätigt; dabei wird eine E-Mail auch als schriftlich angesehen. Innerhalb von 14 Tagen nach Bestätigungsdatum hat der Mieter eine Anzahlung von 50 % der Gesamtsumme an Top-Chalets zu leisten.
3.5 Der restliche Betrag ist spätestens 6 Wochen vor Beginn der Mietperiode an Top-Chalets zu zahlen.
3.6 Beträgt der Zeitraum zwischen Buchung und Mietperiode 6 Wochen oder weniger, hat der Mieter die Gesamtsumme auf einmal innerhalb von 5 Tagen nach Bestätigungsdatum oder so viel früher an Top-Chalets zu zahlen, dass die Gesamtsumme vor Beginn der Mietperiode vollständig bezahlt ist.
3.7 Wenn der Mieter die Zahlungen nicht, nicht vollständig oder nicht pünktlich vornimmt, ist der Miete sofort in Verzug, ohne dass es einer vorherigen Inverzugsetzung bedarf. Top-Chalets darf in diesem Fall die Vereinbarung auflösen und die Buchung als storniert betrachten. Top Chalets ist jederzeit berechtigt, Stornierungskosten in Rechnung zu stellen bzw. mit einer eventuellen Anzahlung zu verrechnen.
3.8 Ist eine Auflösung der Vereinbarung, aus welchem Grund auch immer, nicht gestattet bzw. nicht möglich, darf Top-Chalets die Ausführung ihrer Dienste an den Mieter aufschieben, bis der Mieter seine Verpflichtungen erfüllt hat.

Artikel 4. Lieferung & Ferienunterkunft
4.1 Der Mieter ist sich dessen bewusst, dass Top-Chalets nicht der Eigentümer der Ferienunterkunft ist, sondern lediglich als Vermittler bei der Vermietung der Ferienunterkünfte auftritt.
4.2 Top-Chalets ist nicht verantwortlich für die Fotos, Beschreibung und Information über die Ferienunterkunft, Der Mieter kann sich nicht auf einen Fehler beziehen, falls die Ferienunterkunft von der Beschreibung oder einer sonstigen Information abweicht.
4.3 Top-Chalets wird ihre Tätigkeiten nach bestem Wissen und Gewissen verrichten und dabei die angemessenen Anforderungen an einer guten fachmännischen Ausführung berücksichtigen.
4.4 Falls und sofern eine gute Ausführung der Buchung dies erfordert, hat Top-Chalets das Recht, einen Teil der oder die gesamten vereinbarten Dienste von einem Dritten durchführen zu lassen.

Artikel 5. Verhalten des Mieters
5.1 Der Mieter wird sich in der Ferienunterkunft so verhalten, wie man das von ihm erwarten darf, und sich nicht mit mehr als die vorgesehene Anzahl Personen in der Ferienunterkunft aufhalten. Der Mieter wird sich auf jeden Fall an die Hausordnung der Ferienunterkunft halten. Die Hausordnung beinhaltet auf jeden Fall, dass Rauchen, Frittieren und Haustiere in der Ferienunterkunft nicht erlaubt sind. Wird die Ferienunterkunft nicht angemessen benutzt bzw. hinterlassen, wie in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der Hausordnung beschrieben, können zusätzliche (Reinigungs-)Kosten weiterberechnet werden.
5.2 Der Mieter wird nur auf dem(den) zu der Ferienunterkunft gehörenden Parkplatz (Parkplätzen) parken. Sollten dem Mieter mehrere Parkplätze zur Verfügung stehen, die er während seines Aufenthalts nicht benutzt, so hat er keinen Anspruch auf Rückerstattung. Top-Chalets behält sich in diesem Fall das Recht vor, die unbenutzten Parkplätze einem anderen Mieter zuzuweisen.
5.3 Skischuhe dürfen nicht in der Ferienunterkunft getragen werden, sondern sind in dem dafür vorgesehenen Raum zum Lagern oder Trocknen von Skischuhen abzustellen.
5.4 Mieter müssen selbst sämtliche Abfälle, wie Flaschen, Papier und Restabfall, getrennt entsorgen. Die Küche, einschließlich eventueller Geschirrspülmaschine und Backofen, müssen beim Auschecken aus der Ferienunterkunft sauber hinterlassen werden.

Artikel 6. Mietperiode
6.1 Die Mietperiode wird in den Reiseunterlagen angegeben. Die genannten Zeiten und Daten für die Mietperiode sind endgültig. Top-Chalets kann nur im angemessenen Rahmen von der Mietperiode abweichen und auch nur, wenn nach eigenem Ermessen eine Aufrechterhaltung der Mietperiode nicht von ihr verlangt werden kann.
6.2 Die Mietperiode beginnt am Samstag ab 16:00 Uhr und endet in der darauf folgenden Woche am Samstag um 10:00 Uhr, sofern nicht anders angegeben.
6.3 Der Mieter kann keinen Anspruch auf die Ferienunterkunft außerhalb der angegebenen Mietperiode und den dazugehörenden Uhrzeiten geltend machen.
6.4. Sollte der Mieter gegen diesen Artikel verstoßen und die Ferienunterkunft außerhalb der genannten Mietperiode besetzen, ist Top-Chalets berechtigt, den Mieter der Ferienunterkunft zu verweisen (zu lassen) bzw. dem Mieter den Zugang zu verhindern. Eventuelle dadurch entstehende Kosten werden dem Mieter in Rechnung gestellt.

Artikel 7. Preise, Steuern, Zuschläge
7.1 Alle Mietpreise verstehen sich in Euro, einschließlich MwSt. und pro Woche.
7.2 Der Mietpreis der Unterkunft ist inklusive Bettwäsche-sets und Ortstaxe für 2 Personen berechnet. Im Mietpreis der Ferienunterkunft bei Top-Chalets ist Folgendes enthalten:
a) Gas, Wasser und Strom.
b) Bettwäsche inkl. Aufbettservice  und Handtücher (2 Stück) für 2 Personen.
c) Endreinigung, die Tarife lauten wie folgt:
2-4 Personen € 75,-
5-7 Personen € 95,-
8-10 Personen € 120,-
8-10* Personen € 120,-
10-12 Personen € 140,-
d) Reservierungskosten, € 35,-;
e) Aufenthaltssteuer/Touristensteuer für 2 Personen.
7.3 Kosten für die übrige Mitreisenden Personen:
a. Bettwäsche inkl. Aufbettservice  und Handtücher (2 Stück) € 21,50 pro Sett
b.Aufenthaltssteuer/Touristensteuer, die Tarife lauten wie folgt
Sommertarife:

Erwachsene und Kinder ab 15 Jahre € 3,00 pro Tag
Wintertarife:
Erwachsene und Kinder ab 15 Jahre € 2,50 pro Tag
Kinder bis 14 Jahre € 1,00 pro Tag
c) Handtücher, € 2,50 pro Stück (Optional)
Top-Chalets stellt diese Kosten dem Mieter vorab in Rechnung und sind verbindlich.
7.4 Falls eine Kaution verlangt wird, hat der Mieter diese Kaution vorab und spätestens bei der letzten Anzahlung zu zahlen.
7.5 Die Kaution wird innerhalb einer Woche nach Abreise aus der Ferienunterkunft auf die vom Mieter genannte Kontonummer zurücküberwiesen, sofern während des Aufenthalts in der Ferienunterkunft keine Mängel oder Schäden entstanden sind.
7.6 Eventuelle Mängel in der Ferienunterkunft sind sofort nach Ankunft an Top-Chalets zu melden.

Artikel 8. Stornierungen, Auflösung und Änderungen
8.1 Storniert der Mieter eine akzeptierte Buchung, ist er zur Zahlung folgender Stornierungskosten verpflichtet:
a) bei Stornierung bis zu 6 Wochen vor Beginn der Mietperiode: 50 % der Gesamtsumme;
b) bei Stornierung innerhalb von 6 Wochen vor Beginn der Mietperiode: 100 % der Gesamtsumme;.
c) bei vorzeitiger Abreise aus der Ferienunterkunft schuldet der Mieter trotzdem die Gesamtsumme und hat keinen Anspruch auf Rückerstattung.
8.2. Bei Stornierung hat der Mieter keinen Anspruch auf Rückerstattung der verbindlichen Kosten wie beschrieben in Artikel 7.3 b. und c. Wird die Stornierung mindestens 7 Tage vor der Mietperiode vorgenommen, hat der Mieter Anspruch auf (teilweise) Rückerstattung der verbindlichen Kosten wie genannt in 7.3 a. und d.
8.3 Eine Teilstornierung, weil sich weniger Mieter als angegeben in der Ferienunterkunft aufhalten werden, ist nicht möglich. Die Ferienunterkunft wird pro Mietperiode vermietet, ungeachtet der Anzahl Personen, die sich in der Ferienunterkunft aufhalten werden. Der Mieter kann Anspruch auf Rückerstattung der verbindlichen Kosten wie beschrieben in Artikel 8.2 haben.
8.4 Der Mieter kann seine Buchung an eine andere Person übertragen, vorausgesetzt, er informiert Top-Chalets rechtzeitig darüber. Die Parteien werden in dem Fall gemeinsam Absprachen treffen, wie die Übertragung abgewickelt wird.
8.5 Die Person, der die Buchung übertragen wird, hat sich vollständig und ohne Ausnahme an die mit der Buchung verbundenen Bedingungen zu halten. Der Mieter und die Person, der die Buchung übertragen wird, haften gesamtschuldnerisch für das Nachkommen der Verpflichtungen aus dieser Buchung.
8.6 Top-Chalets hat das Recht, die Buchung (bzw. Vereinbarung) aufgrund schwerwiegender Umstände zu kündigen oder aufzulösen. Mit schwerwiegenden Umständen sind auf jeden Fall Umstände gemeint, die ihrer Art nach so sind, dass ein weiteres Gebunden sein von Top-Chalets an die Buchung nach eigenem Ermessen nicht verlangt werden kann bzw. wenn es sich um Höhere Gewalt handelt.
8.7 Der Mieter wird seine Stornierung immer schriftlich bekanntgeben.

Artikel 9. Haftung
9.1 Sofern gesetzlich erlaubt, haftet Top-Chalets nicht für Schäden, die dem Mieter oder Dritten entstanden sind, es sei denn, es handelt sich um grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens Top-Chalets. Eine Haftung von Top-Chalets für indirekte Schäden, darunter auch, jedoch nicht darauf beschränkt, Folgeschäden, Gewinnverluste, entgangene Einsparungen und Schäden durch Betriebsstillstand, ist ausgeschlossen.
9.2 Sollte Top-Chalets dennoch haftbar sein, beschränkt sich diese Haftung auf jeden Fall auf den Rechnungsbetrag bzw. falls und sofern es um einen Versicherungsschaden handelt, auf die Höhe der von der Versicherung tatsächlich ausgezahlten Summe.
9.3 Top-Chalets ist niemals haftbar für:
a) Diebstahl, Verlust oder Schäden, in welcher Form auch immer, während oder infolge des Aufenthalts in einer der Ferienunterkünfte.
b) Das Nicht-Richtigfunktionieren oder Nichtfunktionieren von technischer Apparatur in den Ferienunterkünften.
c) Fotos, Broschüren und andere Informationsmaterialien, die von Dritten herausgegeben sind.
d) Unrichtigkeiten (Fehler oder Irrtümer) in der Broschüre, Website oder anderen Informationsmaterialien.
9.4 Der Mieter haftet persönlich für alle Verluste und/oder Schäden in/an der Ferienunterkunft und am Inventar, ungeachtet, ob dies die Folge von Handeln oder Versäumen des Mieters bzw. von Dritten ist, die sich mit Zustimmung des Mieters in der Ferienunterkunft aufhalten.
9.5 Im Falle eines Konflikt bezüglich der Ursache oder der Höhe eines Verlustes oder Schadens, wie beschrieben in Artikel 9.4, ist Top-Chalets berechtigt, ein Schadensgutachten zu erstellen (zu lassen), das als Grundlage bei der Feststellung der Ursache und der Höhe des Verlustes oder Schadens gilt.

Artikel 10. Beanstandungen
10.1 Beanstandungen während des Aufenthalts müssen spätestens innerhalb von 24 Stunden schriftlich bei Top-Chalets eingereicht werden, damit Top-Chalets angemessene Maßnahmen treffen kann. Wurde eine Beanstandung nicht zufriedenstellend abgewickelt, hat der Mieter dies Top-Chalets spätestens innerhalb von zwei Wochen nach dem Aufenthalt zu melden. Die Beanstandung wird dann erneut beurteilt.
10.2 Hält der Mieter sich nicht an die in diesem Artikel genannten Fristen, ist Top-Chalets nicht verpflichtet, die Beanstandung zu bearbeiten.

Artikel 11. Höhere Gewalt
11.1 Top-Chalets kann sich auf Höhere Gewalt, d.h. einen nicht-zurechenbaren Mangel, berufen, aufgrund dessen Top-Chalets ihren Verpflichtungen dem Mieter gegenüber nicht nachkommen kann. Alle Verpflichtungen von Top-Chalets werden für die Dauer der Höheren Gewalt aufgeschoben.
11.2 Unter dem Begriff Höhere Gewalt wird auf jeden Fall verstanden: Sturm, Hochwasser, extreme Witterungsbedingungen, Feuer, Streik, Terrorismus oder eine negative Reiseempfehlung.
11.3 Im Falle von Höherer Gewalt werden die Parteien innerhalb einer angemessenen Frist neue Absprachen über die Lieferung oder Stornierung des Dienstes treffen.

Artikel 12. Anwendbares Recht
12.1 Auf die Buchung und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung.
12.2 Der Wiener Kaufvertrag findet keine Anwendung auf die Vereinbarung oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
12.3 Im Falle eines Konflikts zwischen den Parteien werden sie sich angemessen bemühen, gemeinsam eine Lösung des Konflikts zu finden. Sollten die Parteien nicht zu einer Lösung kommen, werden sie den Konflikt dem zuständigen Gericht in Den Haag vorlegen.